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Rechtliche Situation



Zum Service von WILD gehört auch die Beratung der Kunden bei Fragen zur Deklaration gemäß dem Lebensmittelrecht. Im Hinblick auf die EU Health Claims Verordnung kann die WILD Rechtsabteilung folgende Empfehlungen für Deklarationen und Claims aussprechen:

Fruit Up® darf folgendermaßen deklariert werden:

  • Fruchtextrakte
  • Zucker aus Früchten
  • Fruchtzuckersirup

  • Produkte mit Fruit Up® dürfen folgende werbliche Auslobungen tragen:

  • gesüßt mit natürlichen Fruchtextrakten
  • mit der Süße aus Früchten
  • zu 100% mit Früchten gesüßt
  • gesüßt mit natürlichem Zucker aus Früchten
  • gesüßt mit Zucker von Früchten mit niedrigem GI
  • enthält Kohlenhydrate mit niedrigem GI